Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB)

 Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Sharing Angebote(AGB)

 Stand 09.02.2024

1 Anwendungsbereich

Wir (d.h. der im Impressum genannte Betreiber dieses Angebotes - nachfolgend pironex genannt) vermietet Geräte, LEVs, Fahrzeuge, Stellflächen, Ladeeinrichtung oder andere verleihbare bewegliche oder nicht bewegliche Mietobjekte.  Zur Vereinfachung in den nachfolgenden Bestimmungen als Mietobjekt bezeichnet.

Registrierte Kunden können im Rahmen der bestehenden Verfügbarkeit über native Applikationen oder den Webportalen der pironex, auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen, dieses Mietobjekt  anmieten und nutzen.

Der Kunde akzeptiert durch jede Anmietung eines Mietobjektes unter zu Hilfename der Webportale oder der nativen Apps die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB.

Diese AGB stellen die Rahmenbedingungen für die Nutzung des Vermietungssystems dar. Durch jede Nutzung eines geliehenen Mietobjektes kommt zudem ein Einzelmietvertrag zu den jeweils zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge geltenden Bedingungen zustande. 

2 Registrierung

Für die Anmietung eines Mietobjektes muss der Kunde sich vorher, bei dem von der pironex geführten Kundenkonto registrieren. Die Registrierung erfolgt auf den Webportalen oder über die nativen Applikationen der pironex.

Kunde kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Registrierung das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Bei der Registrierung gibt der Kunde alle relevanten persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Handynummer, Zahlungsverbindungen) an. Die pironex entscheidet über die Annahme des Registrierungsantrags. Ein Anspruch des Kunden auf Registrierung besteht nicht. Durch Zusendung einer Verifizierungsmail wird der Registrierungsantrag angenommen.

Durch den Registrierungsvorgang wird dem Nutzer ein kostenloses Benutzerkonto zur Verfügung gestellt. Die Identifizierung des Benutzers erfolgt über die Eingabe der registrierten E-Mail-Adresse sowie eines selbst gewählten Passwortes. Die Anforderungen an das Passwort werden von der pironex vorgegeben. Die pironex behält sich vor, die Registrierung eines Kunden oder den Abschluss eines Mietvertrages abzulehnen, falls begründete Zweifel am vertragskonformen Verhalten des Kunden bestehen. Die Registrierung ist für den Kunden kostenfrei.

Der Nutzer verpflichtet sich, dafür zu sorgen, dass die Zugangsdaten zu seinem Benutzerkonto keinerlei Dritten bekannt werden. Er ist insbesondere dazu verpflichtet, seine Zugangsdaten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.

Der Kunde ist verpflichtet, während der Geschäftsbeziehung eintretende Änderungen seiner persönlichen Daten der pironex unverzüglich mitzuteilen. Die pironex ist berechtigt, vom Kunden aufgrund der fehlerhaften oder unvollständigen Mitteilung der Daten entstandenen Kosten, Ersatz zu verlangen.

Der Nutzer kann seinen Account im Kundenportal jederzeit selbst löschen. Das Löschen des Zugangs ersetzt keine Kündigung.

Der Vertragstext wird durch die pironex elektronisch gespeichert. Dem Kunden werden die Vertragstexte (wie Fahrdaten und Registrierungsdaten) ab Registrierung über das Webportal oder den alternativen Applikationen in nicht ausdruckfähiger Form zugänglich gemacht. 

3 Zahlung/Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind sofort fällig. Der Kunden erhält auf Anforderung eine Rechnung im PDF-Format, an die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse zur Abrechnung der angefallenen Nutzungsentgelte und Aufwandsentschädigungen. Der Kunde ist mit dieser Form der Übermittlung einverstanden. Die Zahlung erfolgt, durch die durch eingerichteten Zahlungsmöglichkeiten.  Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.

SEPA-Lastschriftverfahren basieren auf Grundlage eines von dem Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Kontodeckung des am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmenden Kontos zu sorgen, sodass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann.

4 Preise

Der Kunde hat für die Nutzung des Angebotes ein Nutzungsgeld laut Preisliste zu entrichten. Die Höhe des Preises für die Nutzung ergeben sich aus den Preisen nach dem geltenden Preisverzeichnis zu Beginn der einzelnen Nutzungsvorgänge. Diese gilt auch für Sondergebühren und Strafzahlungen.

5 Aufwandsentschädigung

Für Mehraufwand, der darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen hat, insbesondere in Fällen der nicht ordnungsgemäßen oder verspäteten Rückgabe von der über das System entliehenen Mietobjekt, ist die pironex berechtigt eine zusätzliche Aufwandsentschädigung nach dem jeweils aktuellen Preisverzeichnis in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung erfolgt zusammen mit der Abrechnung der Nutzungsentgelte. Das Recht zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen, bleibt unberührt. Dem Kunden ist der Nachweis geringerer Kosten gestattet.

6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag kann sowohl durch den Kunden als auch durch die pironex ohne Frist jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform gegenüber der pironex bzw. gegenüber dem Kunden erklärt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

7 Folgen und Sanktionen bei Vertragsverstößen des Kunden

Die pironex ist berechtigt, in begründeten Fällen, insbesondere im Falle des Missbrauchs oder der schwerwiegenden Verletzung der Regelungen dieser AGB dem Kunden fristlos zu kündigen und ihn so von der Berechtigung zur Nutzung des Angebotes temporär oder dauerhaft auszuschließen. Eine schwerwiegende Verletzung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde wiederholt gegen die Bestimmungen dieser AGB trotz Abmahnung verstößt.

Die pironex ist berechtigt, den Kunden vorübergehend von der Nutzung des Angebotes auszuschließen, wenn ein fälliger Forderungsrückstand beim Kunden eintritt. Sobald der Kunde den Forderungsrückstand ausgeglichen hat, kann die pironex dem Kunden die Nutzung Systeme wieder ermöglichen.

8 Haftung der pironex

Die pironex übernimmt keine Haftung für die ständige Erreichbarkeit und die technische Verfügbarkeit der Internetplattformen und nativen Applikationen. Eine hundertprozentige Verfügbarkeit der Applikationen kann aufgrund erforderlicher Wartungsarbeiten oder möglicher Systemausfälle nicht gewährleistet werden. Die pironex strebt an, dem Nutzer das System durchgehend zur Verfügung zu stellen. Ein Rechtsanspruch des Nutzers auf eine durchgehende Verfügbarkeit besteht nicht.

Die Haftung der pironex sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden des Kunden durch die konkrete Nutzung des entliehenen Mietobjektes, gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Schaden durch Vorsatz oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde oder es sich dabei um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) handelt. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt. Als wesentliche Vertragspflichten gelten solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

Die pironex haftet nicht für anfängliche Mängel gemäß § 536 a Abs. 1 Var. 1 BGB, soweit Die pironex hierfür kein Verschulden trifft. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf konkurrierende Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.

9 Online-Streitbeilegung/Schlichtungsstelle

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung ("OS-Plattform") bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Teilnahme ist für die pironex nicht verpflichtend. Die pironex ist jedoch bereit zur Beilegung einer Streitigkeit an der Online-Streitbeilegung teilzunehmen. Zuständige Streitbeilegungsstelle ist die "Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, http://www.soep-online.de". Die pironex ist daneben auch unter info@pironex.de wegen Beschwerden erreichbar. 

10 Sonstige Bestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.  Von diesen AGB abweichende Einzelabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der pironex.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrags im Ganzen nicht berührt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig Rostock.

Einzelmietvertragsschluss Lastenrad-Sharing HRO-Bike

1 Betreiber des Lastenrad-Sharing-Systems „HRO-Bike“

Das Sharing-System wird durch den Betreiber pironex betrieben.

Die Kontaktdaten für alle Belange, insbesondere Beschwerden, zum Lastenrad lauten:

pironex GmbH
Stangenland 4
18146 Rostock

Telefonnummer: +49 381 700 60 80
E-Mail: info@pironex.de

2 Allgemeine Bestimmungen

Der Kunde kann ein Mietobjekt nur über die von der pironex bereitgestellten nativen Applikationen. Eine Anmietung über das webbasierte Kundenportal ist nicht oder nur eingeschränkt möglich. Eine Pflicht zum Abschluss eines Einzelmietvertrages ergibt sich hieraus nicht.

Das Zurverfügungstellen der Mietobjekte, insbesondere mit Hilfe der Kartenfunktion in der pironex App, erfolgt freibleibend und stellt kein Angebot im Rechtssinne dar.

Die Auswahl eines Mietobjektes erfolgt durch den Kunden selbst. Dieser Vorgang ist unverbindlich. Erst mit Anklicken eines Mietobjektes und anschließender Bestätigung der Verbindlichkeit der Angebotsabgabe mit „Buchung bestätigen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Anmietung des Mietobjektes ab. Vor der Anmietung kann der Kunde ein zur Verfügung stehendes Mietobjekt auch für einen bestimmten Zeitraum kostenlos reservieren. Der Einzelmietvertragsschluss kommt zustande, wenn der Kunde das verbindliche Angebot der pironex annimmt, indem der Kunde die technische Möglichkeit erhält, das Schloss am Gerät zu öffnen. In diesem Zeitpunkt beginnt die kostenpflichtige Nutzungszeit laut Preisliste. 

3 Personenbezogene Voraussetzungen und ordnungsgemäßes Verhalten bei der Nutzung

Der Kunde ist verpflichtet während der Dauer der Anmietung des Lastenrades, die einschlägigen straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die der StVO, stets zu beachten.

Der Kunde darf das Mietobjekt nur nutzen, wenn er zur sicheren Führung imstande ist. Eine ordnungsgemäße Nutzung liegt weiter nur vor, wenn der Kunde eine Körpergröße von 150 cm bis 200 cm hat und sein Körpergewicht 125 kg nicht übersteigt. Die Haftung der pironex ist ausgeschlossen, wenn der Kunde ein Lastenrad nutzt, obwohl die nach Satz 1 vorgegebenen Kriterien nicht erfüllt werden und der Schaden auf diese Missachtung zurückgeführt werden kann.

Es ist untersagt:

  • die Transportvorrichtung unsachgemäß zu nutzen, insbesondere die zulässige Last von 70 kg zu überschreiten,
  • die Mitnahme des Lastenrades in Bus oder Bahn,
  • die entgeltliche Weitervermietung,
  • das Fahren unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss,
  • das Fahren bei starkem Wind oder Unwetter gemäß Warnungen des Deutschen Wetterdienstes,
  • das freihändige Fahren,
  • die Teilnahme an Fahrradrennen, Fahrradtests o. ä.,
  • der Transport leicht entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Güter oder Stoffe,
  • Umbauten und sonstige Eingriffe am Lastenrad, wie etwa das Bemalen, Bekleben oder Beschriften des Lastenrades, vorzunehmen.

Das Tragen eines von dem Kunden selbst bereitzustellenden Fahrradhelmes während der Nutzung eines Mietobjektes wird ausdrücklich empfohlen.

Das Transportieren von Kindern erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters bzw. Fahrers des Mietobjektes. Das Transportieren von Tieren erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters bzw. Fahrers des Mietobjektes.

Sofern ein Kunde ein von ihm angemietetes Mietobjekt einem Dritten zur unentgeltlichen Nutzung überlässt, hat der Kunde sicherzustellen, dass der Dritte die Regelungen der vorliegenden AGB wie ein Kunde beachtet. Der Kunde hat gegenüber der pironex das Handeln des Dritten wie eigenes Handeln zu vertreten. Hat der Dritte das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, so ist die Nutzung des Lastenrades zudem nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet. 

4 Ordnungsgemäßer Zustand

Zu dem Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens der Mietobjekte durch den Betreiber erfüllen sie die Anforderungen gemäß den Bestimmungen der StVO und StVZO. Der Betreiber wird nach dem Inverkehrbringen der Mietobjekte den Zustand der Mietobjekte fortwährend und in regelmäßigen Intervallen prüfen und dieses gegebenenfalls soweit wieder instand setzen, wie es zur Wiederherstellung des gebrauchsfähigen Zustands notwendig ist. Der Kunde wird gleichwohl vor Fahrtbeginn das Mietobjekt auf das Vorhandensein und auf Funktionstüchtigkeit (soweit dies ohne Werkzeuge und Hilfsmittel möglich ist) der für die Verkehrssicherheit notwendigen Elemente (Reifen: Beschädigungen, ausreichender Reifendruck; Lampe: Vorhandensein und Funktionsprüfung; Reflektoren: Vorhandensein vorne, hinten, an den Pedalen und am Reifen; Klingel: Funktionsprüfung; Bremse: Vorhandensein und Funktionsprüfung), sowie auf offensichtliche Mängel prüfen. Liegt vor Nutzungsbeginn ein offensichtlicher technischer Mangel vor, der den Anforderungen entgegensteht, oder tritt ein solcher während der Nutzung ein, hat der Kunde die Nutzung des Mietobjektes zu unterlassen oder sofort zu beenden.

Gilt nur beim Verleih von Mietobjekten mit Elektroantrieb: Für die Dauer der Anmietung eines elektrisch unterstützten Mietobjektes hat der Kunde keinen Anspruch auf eine uneingeschränkte Kraftunterstützung durch den integrierten Elektromotor bei Elektrofahrzeugen. Auch nach Entladung eines vorhandenen Akkus kann der Kunde das Mietobjekt benutzen bzw. weiterbenutzen. 

5 Störungen bei Reservierung, Schäden, Unfälle und Abhandenkommen

Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber über die Kundenhotline (Kontakt siehe Betreiber) unverzüglich mitzuteilen, dass:

  • Störungen bei Reservierung, Anmietung oder Rückgabe des Lastenrades aufgetreten sind,
  • ein offensichtlicher Mangel vorliegt oder während der Anmietung ein solcher am Mietobjekt aufgetreten ist,
  • das Mietobjekt während der Anmietung abhandengekommen ist.

Darüber hinaus wird der Kunde auch kleinere Mängel wie Reifenschäden, Felgenschäden oder Gangschaltungsdefekte dem Betreiber umgehend mitteilen.

Im Falle eines Unfalls, an dem außer dem Kunden auch andere Personen beteiligt sind oder bei den fremden Sachen beschädigt werden, sowie im Falle des Abhandenkommens des Mietobjektes, ist der Kunde verpflichtet, neben dem Betreiber auch unverzüglich die zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. Soweit bekannt, hat der Kunde das polizeiliche Aktenzeichen an den Betreiber zu übermitteln.

6 Rückgabebedingungen

Die Miete des Mietobjektes ist ordnungsgemäß beendet, wenn die App das Mietende mit („Beenden“) bestätigt, nachdem der Kunde das jeweilige Mietobjekt an einem für das jeweilige Mietobjekt vorgesehenen Rückgabeort zurückgibt.

Gibt der Kunde das Mietobjekt entgegen den Anforderungen zurück, hat der Kunde eine separate Aufwandsentschädigung für den Transport zur nächstgelegenen für das jeweilige Mietobjekt kompatiblen und freien Radstation gemäß aktuellem Preisverzeichnis zu zahlen.

Der Kunde ist wegen möglicher Rückfragen durch die pironex verpflichtet, den Rückgabeort bis mindestens 48 Stunden nach Beendigung der Nutzung benennen zu können.

7 Parken

Dem Kunden steht es frei, die Fahrt jederzeit durch Parken des Mietobjektes zu unterbrechen. Während dieser Dauer bleibt die Entrichtung der Preise hiervon jedoch unberührt. Das Mietobjekt ist während der (auch nur kurzzeitigen) Parkzeit abzuschließen.

Der Kunde hat bei jedem Parken die Regeln der StVO sowie die jeweiligen örtlichen Regelungen einzuhalten und darauf zu achten, dass durch das Mietobjekt die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird, andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und andere Fahrzeuge sowie andere Gegenstände nicht beschädigt werden können. Insbesondere ist das Anlehnen des Mietobjekts an Fahrzeugen, Verkehrsschildern oder anderen Gegenständen aus Gründen der Verkehrssicherheit untersagt. Das Mietobjekt darf nicht insbesondere, auch nicht nur vorübergehend, geparkt werden:

  • an Verkehrsampeln,
  • an Straßenschildern,
  • im Wartebereich von Haltestellen,
  • auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von weniger als 1,50 Metern verbleibt,
  • vor, an und auf Rettungswegen- und Feuerwehranfahrtszonen,
  • an Bäumen,
  • wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird,
  • an Parkuhren oder Parkscheinautomaten,
  • in Einfahrten, Gebäuden, Hinterhöfen und in Fahrzeugen sowie auf Verkehrsinseln,
  • im gesamten Bereich von Park- und Grünanlagen (einschließlich Wiesen, Radwege etc.), wenn die Parkdauer mehr als 5 Stunden beträgt.